Für Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen, bieten wir unsere Unterstützung in Form der Sonder- und Teileigentumsverwaltung an.
Davon können Sie nur profitieren:
- Abschluss von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer
- Verwaltung der Mietkaution
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Kontrolle der Erfüllung des Mietvertrags inkl. Abnahmen und Übergabeprotokoll
- regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge
- Mahnung bei Verzug
- Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten mit dem Mieter
- Abwicklung aller Versicherungsschäden
- Kontoführung und Abrechnung des Mietkontos